
Kieferorthopädische Behandlungen
für Kinder und Erwachsene
Gute Gründe für eine kieferorthopädische Behandlung
Kieferorthopädische Behandlungen haben funktionelle und/oder ästhetische Gründe. Eine korrekte Lagebeziehung der Kiefer und eine gute Zahnstellung mit entsprechender Verzahnung sind Voraussetzung für eine optimale Funktion beim Kauen, Schlucken, Sprechen und für korrekten Mundschluss.
Beratung nach kieferorthopädischen Gesichtspunkten
Die erste Sitzung dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Der Behandler muss dabei die Problematik erfassen und die Punkte notieren, welche für die weitere Planung unabdingbar sind. Folgendes können Sie in der ersten Sitzung erwarten:
- Schilderung der Hauptprobleme
- Abschätzung der Behandlungsnotwendigkeit
- was passiert, wenn man nichts macht
- ungefähre Beschreibung der Behandlungsmittel
- ungefähres Timing
Sie erhalten eine Beratung nach kieferorthopädischen Gesichtspunkten, nach bestem Wissen des Fachzahnarztes.
Sie ist entscheidend dafür, ob Sie eine Behandlung vornehmen lassen oder sich nicht dazu entschliessen, weil Sie beispielsweise erfahren, dass eine offensichtliche Ungleichmässigkeit der Zahnstellung aus gesundheitlichen Aspekten belanglos ist.
Falls Sie sich für eine Behandlung entschliessen, werden Dokumente über die Zahnstellung und den Gesichtsaufbau erstellt. Diese Unterlagen dienen der genauen Problemanalyse, Behandlungsplanung und der Dokumentation. Anschliessend ist es möglich, die anstehende Behandlung genauer zu besprechen und einen Kostenvoranschlag zu unterbreiten.


Dauer und Erfolg einer kieferorthopädischen Behandlung
Behandlungsdauer
- Die Behandlungsdauer ist je nach Problem und Patient verschieden lang. Die kürzesten Behandlungen dauern etwa sechs Monate, die längsten um die vier bis fünf Jahre.
- Die Mitarbeit hat wesentlichen Einfluss auf die Behandlungsdauer.
- Wenn das Behandlungsziel erreicht wurde, dann ist es angebracht das Resultat zu sichern: Retention.
Erfolgsfaktoren
- Wachstum (bei Kindern und Jugendlichen)
- biologische Reaktion auf die Behandlung
- korrekte Therapie
- Mitarbeit der Patienten
Die Mitarbeit besteht aus
- Reinigung der Zähne und der Apparatur
- Tragen der abnehmbaren Apparaturen/Nachtspange und der Gummizüge nach Anweisung
- sofortige Meldung von Problemen
- Erscheinen zu den vereinbarten Sitzungen
Wir wollen harmonische Zahnbögen, die gut zueinander (gute Okklusion) und gut ins Gesicht passen, d.h. die Nasen-, Lippen- und Kinnkonfiguration soll durch die Behandlung positiv beeinflusst werden. Nicht in jedem Fall lässt sich das absolute Idealbild erreichen. Das individuelle Optimum ist unser Ziel. Die Verbesserungen sollen langfristig erhalten bleiben.
Wann ist der ideale Zeitpunkt für die erste Kieferorthopädische Abklärung?
Idealer Zeitpunkt für die erste Kieferorthopädische Abklärung ist die Ruhepause im Alter zwischen 8 und 10 Jahren.
Im Alter von 7 Jahren sind in der Regel die ersten bleibenden Schneidezähne und die ersten bleibenden Molaren (Stockzähne) in die Mundhöhle durchgebrochen und Kreuzbisse, Engstände und vorstehende Zähne können beurteilt werden.
Der Befund erlaubt die Beratung, ob eine Behandlung nötig ist oder nötig sein wird, und welches der beste Zeitpunkt für eine Behandlung ist.
Im Alter von 8 bis 9 Jahren sind genügend bleibende Zähne vorhanden und genug Kieferwachstum hat stattgefunden, so dass der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (CH) vorhandene Probleme sicher diagnostizieren und zukünftige Probleme voraussehen kann.
Milchgebiss 2- bis 6-jährig

Zahnwechsel Front 7- bis 8-jährig

Ruhepause 8- bis 10-jährig

Zahnwechsel seitlich 10- bis 12-jährig

Bleibendes Gebiss nach 12-jährig

Der Weg zum perfekten Lächeln
Eine ideale Zahnstellung ist eine regelmässige Zahnreihe und ist ästhetisch ansprechend. Sie ist ein wichtiger Teil der Attraktivität eines Menschen jeden Alters.
Befund: 10-jähriger Patient mit schmerzhaften Schmelzbildungsstörungen der ersten grossen Backenzähne im Oberkiefer und Unterkiefer (Molaren-Inzisiven-Hypoplasie (MIH)).
Therapie: Extraktion aller betroffenen ersten grossen Backenzähne im Oberkiefer und Unterkiefer.

vorher

nachher
Befund: 13-jährige Patientin mir Engstand in beiden Kiefern.
Therapie: Extraktion von je 2 kleinen Backenzähnen im Oberkiefer und Unterkiefer.

vorher

nachher
Befund: Patientin mit Engstand in beiden Kiefern und medikamentös-bedingte Schmelzbildungsstörungen.
Therapie: Extraktion von je 2 grossen Backenzähnen im Oberkiefer und Unterkiefer. Prothetische Rekonstruktion der betroffenen Zähne mit Keramikschalen (Veneers).

vorher

nachher
Befund: 12-jährige Patientin mit schmerzhaften Schmelzbildungsstörungen der ersten grossen Backenzähne im Oberkiefer und Unterkiefer (Molaren-Inzisiven-Hypoplasie (MIH)).
Therapie: Extraktion aller betroffenen ersten grossen Backenzähne im Oberkiefer und Unterkiefer,

vorher

nachher
Kostenübersicht
Einfache Beurteilung und Beratung
Eine kieferorthopädische Behandlung beginnt normalerweise mit einer einfachen Beurteilung und Beratung, welche in Rechnung gestellt wird (104.6 Taxpunkte x CHF 1.00 = CHF 104.60). Anschliessend wird entschieden, ob eine detaillierte Untersuchung und Planung durchgeführt werden soll.
Detaillierte Untersuchung und Planung
Eine vollständige, detaillierte Untersuchung mit Anfertigung von Röntgenbildern, Gipsmodellen und Fotos kostet etwa CHF 1400.–. Darin enthalten ist die Ausarbeitung eines individuellen Behandlungsplanes und eine persönliche Besprechung. Es wird auch bei jedem Fall abgeklärt, ob die eidgenössische Invalidenversicherung oder die Krankenkasse aufgrund eines vorliegenden Krankheitswertes für die Behandlungskosten aufkommt.
Behandlungskosten
Die Kosten für die eigentliche Behandlung sind abhängig vom Schweregrad der Fehlstellung, der Patientenmitarbeit und von den gewählten Behandlungsmitteln. Dabei nehmen wir Rücksicht auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche. Bei obiger Untersuchung wird für jeden Fall ein individueller Kostenvoranschlag erstellt.
Kostenträger
Bei schwerwiegenden Fehlstellungen werden die Kosten für die kieferorthopädischen und kieferchirurgischen Massnahmen im Rahmen des Gesetzes von der Invalidenversicherung getragen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist das Vorliegen eines Geburtsgebrechens, welches in der entsprechenden Verordnung der IV (GgV) aufgelistet und genau definiert ist.
Zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen gehören:
- Einreihen retinierter/verlagerter Zähne
- Extraktion überzähliger Zähne mit Krankheitswert, welche nachhaltig eine geordnete Gebissentwicklung behindern
- Zähne mit Krankheitswert
- Behandlungen von Geburtsgebrechen, soweit diese nicht vor Erreichen des 20. Altersjahres abgeschlossen werden konnten
Bei der überwiegenden Mehrzahl von kieferorthopädischen Interventionen liegt im Wesentlichen eine ästhetische Zielsetzung zugrunde und die Kosten müssen vom Patienten getragen werden. Bestehen entsprechende Zusatzversicherungen, so ist wenigstens ein Teil der Behandlungskosten durch die Krankenkasse gedeckt.
Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass ein Wechsel der entsprechenden Zusatzversicherung während einer kieferorthopädischen Behandlung zu Nachteilen, respektive Nichtübernahme der anfallenden Kosten führen kann.