Kieferorthopädische Behandlungen
für Kinder und Erwachsene

Gute Gründe für eine kieferorthopädische Behandlung

Kieferorthopädische Behandlungen haben funktionelle und/oder ästhetische Gründe. Eine korrekte Lage­beziehung der Kiefer und eine gute Zahn­stellung mit ent­sprechender Ver­­zahnung sind Vor­aus­setzung für eine optimale Funktion beim Kauen, Schlucken, Sprechen und für korrekten Mundschluss.


Beratung nach kieferorthopädischen Gesichtspunkten

Die erste Sitzung dient dem gegen­seitigen Kennen­lernen. Der Behandler muss dabei die Proble­matik erfassen und die Punkte notieren, welche für die weitere Planung unabdingbar sind. Folgendes können Sie in der ersten Sitzung erwarten:
 

  • Schilderung der Hauptprobleme
  • Abschätzung der Behandlungsnotwendigkeit
  • was passiert, wenn man nichts macht
  • ungefähre Beschreibung der Behandlungsmittel
  • ungefähres Timing

 
Sie erhalten eine Beratung nach kiefer­ortho­pädischen Gesichts­punkten, nach bestem Wissen des Fachzahnarztes.

Sie ist entscheidend dafür, ob Sie eine Behandlung vor­nehmen lassen oder sich nicht dazu ent­schliessen, weil Sie beispiels­weise erfahren, dass eine offen­sichtliche Ungleich­mässigkeit der Zahn­stellung aus gesund­heitlichen Aspekten belanglos ist.

Falls Sie sich für eine Behandlung ent­schliessen, werden Dokumente über die Zahn­stellung und den Gesichts­aufbau erstellt. Diese Unterlagen dienen der genauen Problem­analyse, Behandlungs­planung und der Dokumentation. Anschliessend ist es möglich, die anstehende Behandlung genauer zu besprechen und einen Kosten­vor­anschlag zu unterbreiten.


Dauer und Erfolg einer kieferorthopädischen Behandlung

Behandlungsdauer

  • Die Behandlungs­dauer ist je nach Problem und Patient verschieden lang. Die kürzesten Be­handlungen dauern etwa sechs Monate, die längsten um die vier bis fünf Jahre.
  • Die Mitarbeit hat wesentlichen Einfluss auf die Behandlungs­dauer.
  • Wenn das Be­handlungs­ziel erreicht wurde, dann ist es an­ge­bracht das Resultat zu sichern: Retention.

Erfolgsfaktoren

  • Wachstum (bei Kindern und Jugendlichen)
  • biologische Reaktion auf die Behandlung
  • korrekte Therapie
  • Mitarbeit der Patienten

Die Mitarbeit besteht aus

  • Reinigung der Zähne und der Apparatur
  • Tragen der abnehmbaren Apparaturen/Nachtspange und der Gummizüge nach Anweisung
  • sofortige Meldung von Problemen
  • Erscheinen zu den vereinbarten Sitzungen

 
Wir wollen harmonische Zahnbögen, die gut zueinander (gute Okklusion) und gut ins Gesicht passen, d.h. die Nasen-, Lippen- und Kinn­konfi­guration soll durch die Behandlung positiv beein­flusst werden. Nicht in jedem Fall lässt sich das absolute Ideal­bild erreichen. Das individuelle Optimum ist unser Ziel. Die Verbesserungen sollen langfristig erhalten bleiben.

Wann ist der ideale Zeitpunkt für die erste Kieferorthopädische Abklärung?

Idealer Zeitpunkt für die erste Kiefer­­ortho­pädische Ab­klärung ist die Ruhe­pause im Alter zwischen 8 und 10 Jahren. 

Im Alter von 7 Jahren sind in der Regel die ersten bleibenden Schneide­zähne und die ersten bleibenden Molaren (Stock­zähne) in die Mund­höhle durch­ge­brochen und Kreuz­bisse, Eng­stände und vor­stehende Zähne können beurteilt werden.

Der Befund erlaubt die Beratung, ob eine Behandlung nötig ist oder nötig sein wird, und welches der beste Zeitpunkt für eine Behandlung ist.

Im Alter von 8 bis 9 Jahren sind genügend bleibende Zähne vorhanden und genug Kiefer­wachstum hat statt­gefunden, so dass der Fach­zahnarzt für Kiefer­ortho­pädie (CH) vorhandene Probleme sicher diagnostizieren und zukünftige Probleme voraussehen kann.

Milchgebiss 2- bis 6-jährig

Milchgebiss 2- bis 6-jährig

Zahnwechsel Front 7- bis 8-jährig

Zahnwechsel Front 7- bis 8-jährig

Ruhepause 8- bis 10-jährig

Ruhepause 8- bis 10-jährig

Zahnwechsel seitlich 10- bis 12-jährig

Zahnwechsel seitlich 10- bis 12-jährig

Bleibendes Gebiss nach 12-jährig

Bleibendes Gebiss nach 12-jährig

Der Weg zum perfekten Lächeln

Eine ideale Zahn­stellung ist eine regel­mässige Zahn­reihe und ist ästhetisch an­sprechend. Sie ist ein wichtiger Teil der Attraktivität eines Menschen jeden Alters.


Befund: 10-jähriger Patient mit schmerz­haften Schmelz­bildungs­störungen der ersten grossen Backen­zähne im Ober­kiefer und Unter­kiefer (Molaren-Inzisiven-Hypoplasie (MIH)).
Therapie: Extraktion aller betroffenen ersten grossen Backen­zähne im Ober­kiefer und Unterkiefer.

vorher
nachher

Befund: 13-jährige Patientin mir Engstand in beiden Kiefern.
Therapie: Extraktion von je 2 kleinen Backen­zähnen im Ober­kiefer und Unterkiefer.

vorher
nachher

Befund: Patientin mit Engstand in beiden Kiefern und medi­ka­mentös-bedingte Schmelz­bildungs­störungen.
Therapie: Extraktion von je 2 grossen Backen­zähnen im Ober­kiefer und Unter­kiefer. Prothe­tische Rekon­struktion der betrof­fenen Zähne mit Keramik­schalen  (Veneers).

vorher
nachher

Befund: 12-jährige Patientin mit schmerz­haften Schmelz­bildungs­störungen der ersten grossen Backen­zähne im Ober­kiefer und Unter­kiefer (Molaren-Inzisiven-Hypoplasie (MIH)).
Therapie: Extraktion aller betroffenen ersten grossen Backen­zähne im Ober­kiefer und Unterkiefer,

vorher
nachher

Kostenübersicht

Einfache Beurteilung und Beratung

Eine kieferorthopädische Behandlung beginnt normalerweise mit einer einfachen Beurteilung und Beratung, welche in Rechnung gestellt wird (104.6 Taxpunkte x CHF 1.00 = CHF 109.83). Anschliessend wird entschieden, ob eine detaillierte Untersuchung und Planung durchgeführt werden soll.

Detaillierte Untersuchung und Planung

Eine vollständige, detaillierte Untersuchung mit Anfertigung von Röntgenbildern, Gipsmodellen und Fotos kostet etwa CHF 1400.–. Darin enthalten ist die Ausarbeitung eines individuellen Behandlungsplanes und eine persönliche Besprechung. Es wird auch bei jedem Fall abgeklärt, ob die eidgenössische Invalidenversicherung oder die Kranken­kasse aufgrund eines vorliegenden Krankheits­wertes für die Behandlungs­kosten aufkommt.

Behandlungskosten

Die Kosten für die eigentliche Behandlung sind abhängig vom Schweregrad der Fehlstellung, der Patientenmitarbeit und von den gewählten Behandlungsmitteln. Dabei nehmen wir Rücksicht auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche. Bei obiger Untersuchung wird für jeden Fall ein individueller Kostenvoranschlag erstellt.

Kostenträger

Bei schwer­wiegenden Fehl­stellungen werden die Kosten für die kiefer­ortho­pädischen und kiefer­chir­urgischen Mass­nahmen im Rahmen des Gesetzes von der Invaliden­ver­sicherung getragen. Vor­aussetzung für die Kosten­über­nahme ist das Vorliegen eines Geburts­ge­brechens, welches in der ent­sprechenden Ver­ordnung der IV (GgV) auf­gelistet und genau definiert ist.

Zu den Pflicht­leistungen der Kranken­kassen gehören:

  • Ein­reihen retinierter/verlagerter Zähne
  • Extraktion über­zähliger Zähne mit Krank­heits­wert, welche nach­haltig eine geordnete Gebiss­ent­wicklung behindern
  • Zähne mit Krank­heits­wert
  • Behandlungen von Geburts­gebrechen, soweit diese nicht vor Erreichen des 20. Alters­jahres ab­ge­schlossen werden konnten

Bei der über­wiegenden Mehrzahl von kiefer­ortho­pädischen Inter­ventionen liegt im Wesent­lichen eine ästhetische Ziel­­setzung zugrunde und die Kosten müssen vom Patienten getragen werden. Bestehen entsprechende Zusatz­ver­sicherungen, so ist wenigstens ein Teil der Behandlungs­kosten durch die Kranken­kasse gedeckt.

Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass ein Wechsel der ent­sprechenden Zusatz­versicherung während einer kiefer­ortho­pädischen Behandlung zu Nachteilen, respektive Nicht­über­nahme der an­fallenden Kosten führen kann.